Jahreshauptversammlung des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar

schuele 03 2017

Am 17.03. 2017 fand die Jahreshauptversammlung 2016/17 des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar im bewährten Tagungshotel  Diegner in Villingen statt. Nach dem Jahresbericht des Vorsitzenden und Darstellung künftiger Ziele und Planungen verfolgten die 40 anwesenden Mitglieder gebannt den Ausführungen des Rechtsreferenten vom Landesverband, Herrn Karl Schüle.

Vorsitzender Robert Wölker eröffnete seinen Tätigkeitsbericht mit der Feststellung, dass die Mitgliederzahl mit 315 relativ stabil geblieben ist, was jedoch nicht heißen soll, dass uns neue Mitglieder nicht willkommen sind.


Die sechs Informationsnachmittage des Berichtsjahres im Seniorentreff am Romäusturm in Villingen waren stets gut besucht. Die Mitglieder interessierten sich hierbei besonders über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Direktabrechnung von Krankheitskosten und aktuelle Entscheidungen des Bundes-Finanzhofes. Selbstverständlich waren diese Treffen jeweils mit einem gemütlichen Teil verbunden.
Die Ganztagsexkursionen führten u.a. nach Sulzburg im Markgräflerland, wo die historische Kirche St. Cyriak und die ehemaliyge Synagoge besichtigt wurden. Ein weiterer Höhepunkt war der Besuch des Mineralienmuseums in Dietingen. Durchschnittlich nahmen 28 Mitglieder und Gäste an den Veranstaltungen teil. Besonders erwähnt wurde auch die stimmungsvolle Jahresabschluss- und Adventsfeier mit 42 Mitgliedern, untermalt mit dem Flötenquartett der Musikakademie Villingen-Schwenningen im Hotel Diegner.

teilnehmer 03 2017In einigen Fällen erhielten Mitglieder erfolgreich Rechtshilfe vom Landesverband.
Die Entlastung des Vorsitzenden und des Kassenwartes Gerhard Braun wurde vom Ehrenvorsitzenden des Regionalverbandes Herbert Blümel vorgenommen.
Ein Höhepunkt der Veranstaltung war der Vortrag des Rechtsreferenten  Herrn Karl Schüle vom Landesverband zu den Auswirkungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetz 2017 auf Angestellte und Beamte: Eine  für Senioren sehr wichtige Gesetzesänderung!
Schüle verdeutlichte die komplexe Materie durch anschauliche Beispiele zu den einzelnen Pflegegraden  und stellte die Leistungen der Pflegeversicherung und Beihilfe zu den Pflegegraden dar. Auch der Eigenanteil der Betroffenen zu den einzelnen Beispielen wurde jeweils deutlich.
Hierbei differenzierte er zwischen Pflegeversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen und der Privatversicherungen. Die große Anzahl der Fragen an den Experten zeigten das große Interesse der Mitglieder an dieser Thematik. Zur Festigung der neuen Kenntnisse verteilte der Referent  Informationsbroschüren über das neue Gesetz und eine schriftliche Zusammenfassungen der gezeigten Beispiele.
Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass das neue Pflegestärkungsgesetz eine deutliche Leistungsverbesserung mit sich bringt.

Robert Wölker
Vorsitzender

  modul schw baarFoto: Robert Wölker