Der BBW – Beamtenbund Tarifunion fordert die Landesregierung auf, auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land eine Energiepreispauschale von 300 Euro sicher zu stellen. Denn die Ausgleichszahlung für gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten, die im Entlastungspaket der Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner ausgewiesen ist, gilt nicht automatisch auch für die Pensionäre. Für diesen Personenkreis sind die jeweiligen Gesetzgeber zuständig.
Nachdem der Bund bereits die Übernahme der Energiepreispauschale auf die Pensionäre in seinem Zuständigkeitsbereich zugesagt und auch das Saarland eine entsprechende Maßnahme signalisiert hat, erwartet der BBW, dass auch die baden-württembergische Landesregierung entsprechend handeln wird. „Alles andere wäre den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern im Land nicht zu vermitteln“, warnt BBW-Chef Kai Rosenberger. Der Ärger innerhalb dieses Personenkreises sei nämlich nach wie vor riesengroß, weil man den Pensionären bei der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L 2021 die Corona-Sonderzahlung verweigert und damit eine Nullrunde zugemutet habe. Infolge der Inflation von inzwischen um die acht Prozent und den dadurch drastisch gestiegenen Lebenshaltungskosten treffe dies Pensionäre mit bescheidenem Einkommen besonders hart.
Das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung beinhaltet für Rentenerinnen und Rentner eine einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die zum 1. Dezember 2022 einmalig ausgezahlt wird.
Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW ist der einzige Verband, der sich ausschließlich für die Belange der Senioren in BW einsetzt, die ehemals im öffentlichen Dienst oder dessen privatisierter Bereiche beschäftigt waren. Wir vertreten Ihre Rechte und Interessen und sorgen dafür, dass Sie auch künftig an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.
Bereits 20.000 Mitglieder vertrauen auf die Kompetenz des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst BW
Darüber hinaus profitieren Sie als Mitglied von der Seniorenarbeit unseres Verbandes, zum Beispiel
Hier erfahren Sie mehr zu unseren Zielen und Leistungen:
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich einfach an Ihren örtlichen Verband oder an unsere Geschäftsstelle. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.