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Start der Beihilfe-App BW beim Landesamt für Besoldung und Versorgung BW (LBV)

NEU: Beihilfe-App erleichtert Einreichen von Rechnungen und Rezepten

Seit dem 11. August 2021 steht den Beihilfeberechtigten des Landes Baden­Württemberg mit der App „Beihilfe BW“ ein neuer Service des LBV zur Verfügung: Rezepte, Rechnungen von Ärzten oder Pflegeheimen sowie andere Krankheits­ und Pflegekosten können per Smartphone oder Tablet digital erfasst und direkt an die Beihilfestelle des LBV übermittelt werden. Mit der Einführung der Beihilfe­ App möchte das LBV seinen Kundenservice weiter verbessern und modernisieren. Für Kundinnen und Kunden wird die Antragstellung auf diesem Weg zudem einfacher und schneller.

  • Wie funktioniert die Antragstellung per Beihilfe­App?

Nach der Anmeldung in der App muss der Antragssteller seine Belege lediglich abfotografieren und an das LBV senden. Weitere Angaben, die z.B. bei der Verwendung des Papierantrags oder beim „Beihilfeantrag Online“ im Kundenportal notwendig sind, entfallen. Beim Einreichen des App­Antrags wird automatisch ein Vorblatt generiert, auf dem alle notwendigen Informationen enthalten sind.

  • Welche Voraussetzungen gibt es, um die App nutzen zu können?

Ein Beihilfeanspruch gegenüber dem Land Baden­Württemberg und ein Zugang zum Kundenportal des LBV sind Voraussetzung, um die mobile Anwendung nutzen zu können. Das Procedere für die Nutzung des Kundenportals  können Sie auf der Homepage des LBV unter der Rubrik "Kundenportal" nachlesen (https://lbv.landbw.de/kundenportal). Über den App Store von Apple oder den Google Play Store kann die Beihilfe­App heruntergeladen und installiert werden. Die Anmeldung in der App erfolgt anschließend mit den Zugangsdaten für das Kundenportal.

Technische Voraussetzung für die Nutzung der App ist, dass Ihr mobiles Endgerät und das darauf installierte Betriebssystem mit der App kompatibel ist und dass eine Fotofunktion mit einer Auflösung von mindestens 4,7 Megapixel zur Verfügung steht. Aktuell werden die Betriebssysteme Android ab der Version 8 sowie iOS ab Version 13 unterstützt.

  • In welchen Fällen kann die App nicht genutzt werden?

Die Beihilfe kann nur dann per App beantragt werden, wenn sich seit der letzten Antragstellung keine beihilferelevanten Sachverhalte geändert haben. Bitte nutzen Sie die App zudem nur zur Antragstellung auf Beihilfe. Für die Übermittlung sonstigen Schriftverkehrs, der nicht unmittelbar mit der Erstattung von Krankheitskosten oder dergleichen zusammenhängt - wie z.B. Adressänderung, Änderung der Bankverbindung oder Kindergeldnachweise -  nutzen Sie bitte das Kundenportal oder den Postweg.

  • Wo finde ich weitere Informationen zur App?

Weitere Informationen zur neuen Beihilfe­App entnehmen Sie bitte unseren technischen und fachlichen FAQs, den Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung, die Sie auf der Homepage des LBV finden.

Mit weiteren Fragen rund um die Beihilfe­App wenden Sie sich bitte an: BHO­App­Anfragen@lbv.bwl.de oder während der Einführungsphase auch per Telefon an das LBV unter der Nr. 0711/3426­3702.

  • Andere Möglichkeiten der Beihilfe-Antragstellung bestehen weiterhin

Parallel zur Einführung der App ,,Beihilfe BW" besteht selbstverständlich auch welterhin die Möglichkeit, Aufwendungen über das Kundenportal des LBV als ,,Beihilfeantrag Online" oder in Papierform einzureichen. Alle Anträge werden dabei mit gleicher Priorität bearbeitet. Eine Beschleunigung ergibt sich bei der digitalen Einreichung aber durch den Wegfall des Scannens der Anträge und die schnellere Bereitstellung beim Bearbeiter.

Quelle: Homepage des LBV                                                                     Kurt Schulz

 

 

 

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