Der PKV-Verband informiert
Mehrere PKV-Unternehmen informieren in diesen Tagen ihre Versicherten über erforderliche Beitragsanpassungen ab 1. Januar 2021, die zum Teil starke Erhöhungen mit sich bringen. Sie beruhen auf einem deutlichen Anstieg der medizinischen Leistungsausgaben sowie stetig sinkenden Kapitalerträgen infolge der europäischen Niedrigzinspolitik. Ein sehr großer Teil der höheren Beiträge fließt in das PKV-typische Vorsorgekapital für die Versorgung im Alter, diese Werte bleiben den Versicherten also erhalten.
Gleichwohl sind die Beiträge in der gesamten PKV in den letzten 10 Jahren nicht stärker gestiegen als in der Gesetzlichen Krankenversicherung - inklusive der jetzigen Erhöhung für 2021. Auch im Falle einer aktuell besonders starken Erhöhung sollten die Versicherten daher stets ihre langfristige Beitragsentwicklung im Blick haben.
Nach den gesetzlichen Vorgaben darf die PKV die Beiträge erst nachträglich an den tatsächlichen Kostenanstieg anpassen – und das auch erst dann, wenn vorgegebene Schwellenwerte überschritten werden. Dadurch kommt es oft zu einem Wechselbad zwischen mehreren Jahren ohne jeden Anstieg und dann einzelnen größeren Erhöhungen. Das wollen wir den Versicherten gerne ersparen. Dafür gibt es konkrete Vorschläge, die auch von Verbraucherschützern unterstützt werden. Doch leider blockiert die SPD die dazu nötige Gesetzesänderung.
Hintergrundinformationen zu den Beitragsanpassungen und die wichtigsten Fragen zur Beitragsanpassung finden Sie unter https://www.pkv.de/themen/krankenversicherung/pkv-beitrag-2021/
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