Mit Schreiben vom 13. November 2019, Aktenzeichen 1-0374.0-01/30, wurden der BBW Beamtenbund Tarifunion, der Deutsche Gewerkschaftsbund, Landesbezirk Baden-Württemberg und der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW über die Vorgriffsregelungen zur Beseitigung einer Ungleichbehandlung bei stationärer Behandlung und Unterbringung im Einbettzimmer zwischen öffentlicher und privater Klinik informiert.
Darin heißt es:
„Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) wurde angewiesen, ab sofort entsprechend zu verfahren. Umfasst sind auch entsprechende Aufwendungen aller beihilfeberechtigten Personen und berücksichtigungsfähigen Angehörigen, über die noch nicht bestands- oder rechtskräftig entschieden wurde. In anhängigen Klageverfahren wurde das LBV gebeten, die klagende Person klaglos zu stellen. Ebenfalls wurde das LBV gebeten, zeitnah auf der Homepage über die übergangsweise bis zu einer Rechtsänderung geltenden Vorgriffsregelungen zu informieren und eine entsprechende Information in einer nächsten sich anbietenden schriftlichen Mitteilung für alle beihilfeberechtigten Personen vorzusehen.
Anderen Beihilfestellen gegenüber wurde angeregt, ähnlich zu verfahren.“
Hintergrund:
Der Seniorenverband hatte zu Beginn des Jahres wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falles für alle Beihilfeberechtigten das finanzielle Risiko einer Klageerhebung übernommen, nachdem ein Beihilfeantrag, ein Widerspruch und die Übernahme eines Klageverfahrens durch das dbb Dienstleistungszentrum Süd-West mangels Erfolgsaussicht abgelehnt worden waren.
In Gesprächen mit dem Finanzministerium im Oktober 2019 wurde vom Landesvorsitzenden Waldemar Futter noch zusätzlich auf diese Ungleichbehandlung hingewiesen, für die es keine nachvollziehbare Begründung gebe. Das Finanzministerium konnte im Gespräch auf die geplante Vorgriffsregelung verweisen.
Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW hat wieder einmal seine Funktion als Frühwarndienst erfüllt.
Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW ist der einzige Verband, der sich ausschließlich für die Belange der Senioren in BW einsetzt, die ehemals im öffentlichen Dienst oder dessen privatisierter Bereiche beschäftigt waren. Wir vertreten Ihre Rechte und Interessen und sorgen dafür, dass Sie auch künftig an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.
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