Seit 1.07.2014 ist das RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Gesetz über Leistungsverbesserungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung) in Kraft. Mütter und auch Väter erhalten für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden, eine höhere Rentenzahlung. Die Kindererziehungszeit wurde um ein Jahr ausgeweitet. Demzufolge werden bei diesen Kindern zwei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Zumeist handelt es sich um Frauen, die eine Anrechnungszeit der Kindererziehung erhalten. Aber auch Väter können sich die Kindererziehungszeit anrechnen lassen, sofern ihnen die Kindererziehungszeit zugeordnet werden kann.
Laut Koalitionsvertrag soll die Mütterrente für Kinder, die vor dem 1.01.1992 geboren wurden, auf drei Entgeltpunkte angehoben. Jedoch nur für diejenigen, die mindestens drei Kinder vor 1992 geboren/erzogen haben. Diese Neuregelung soll zum 1.01.2019 in Kraft treten.
Hier stellt sich sofort die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit einer solchen Neuregelung. Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus lässt prüfen, ob diese Regelung mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar ist. Deshalb kann es noch zu einer Veränderung der geplanten Mütterrente zu Gunsten aller der Erziehenden kommen, die Kinder vor 1992 erzogen haben und zwar ohne eine Einschränkung auf die Zahl der Kinder. Nach Medienberichten könnte als Kompromiss allen Betroffenen nur ein halber Rentenpunkt zusätzlich gewährt werden, also zweieinhalb Punkte pro Kind.
Und wie sieht es im Beamtenrecht aus?
Beamte/innen erhalten in Baden-Württemberg noch immer keine Mütterrente. Lediglich Bayern und Sachsen haben rentenrechtliche Regelung auf die Beamtenversorgung übertragen. Nur dort gilt der richtige Grundsatz Mutter ist Mutter. Auf den damaligen beruflichen Status bei der Geburt der Kinder kommt es nicht an.
Für die ehemaligen Beamtinnen in allen anderen Bundesländern und im Bund gilt das nicht, obwohl dbb beamtenbund und Tarifunion, BBW Beamtenbund Tarifunion und auch der Seniorenverband eine systemkonforme Übertragung der Mütterente für vor dem 1.01.1992 geborene Kinder gefordert haben.
Petition
Ein Mitglied des Verbands der Beamten der Bundeswehr (VBB) hat sich deshalb an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gewandt und die Berücksichtigung von Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (ebenfalls für Beamtinnen/Beamte) gefordert.
Sie können diese Petition unterstützen und mitzeichnen. Es wäre wünschenswert, dass die Diskussion forciert wird. Dieser Weg ist eine reelle Chance, für die Beamten/innen die Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Versorgung zu erweitern.
Die Petition ist bis zum 31.05.2018 unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_04/_06/Petition_77795.html im Internet abrufbar.
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