Herzlich willkommen beim
Seniorenverband öffentlicher Dienst BW

imme aktiv

                 Aktuelle Meldungen                                 

Mitglied werden neu

Jahreswechsel und Ausschlussfrist 

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Bitte denken Sie auch daran, Ihre Rechnungsbelege rechtzeitig bei der Beihilfe einzureichen. Sofern Sie Ihre Belege für die Beihilfe über einen längeren Zeitraum gesammelt haben, sollten Sie noch in diesem Jahr einen Beihilfeantrag stellen, damit Sie nicht von der beihilferechtlichen Ausschlussfrist unangenehm überrascht werden.

Nach § 17 Abs. 10 Beihilfeverordnung wird eine Beihilfe nur gewährt, wenn die Beihilfeberechtigten sie vor Ablauf der beiden Kalenderjahre beantragt haben, die auf das Jahr der ersten Ausstellung der Rechnung, bei häuslicher Pflege durch geeignete Pflegepersonen und in ambulant betreuten Wohngruppen auf das Jahr des Entstehens der Aufwendungen, folgen. Bei Fristversäumnis erlischt der Anspruch auf Beihilfe. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch bei unverschuldeter Fristversäumnis nicht möglich.

Für Belege, datiert aus dem Jahr 2015, können Sie daher noch bis zum 31.12.2017 Beihilfe beantragen. Dabei ist das Eingangsdatum - spätestens der 31.12.2017 - bei der Beihilfestelle (LBV/KVBW) maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass es in der Vorweihnachtszeit und um den Jahreswechsel bei der Postzustellung zu Verzögerungen kommen kann.

Eine Antragstellung per E-Mail oder Telefax zur Fristwahrung ist ausnahmsweise möglich, wenn der Antrag eigenhändig vom Beihilfeberechtigten oder von einer vom Beihilfeberechtigten bevollmächtigten Person unterschrieben wurde.


 

 

Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW

Seniorenarbeit in Baden-Württemberg / Bund der Ruhestandsbeamten

Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW ist der einzige Verband, der sich ausschließlich für die Belange der Senioren in BW einsetzt, die ehemals im öffentlichen Dienst oder dessen privatisierter Bereiche beschäftigt waren. Wir vertreten Ihre Rechte und Interessen und sorgen dafür, dass Sie auch künftig an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.

Bereits 20.000 Mitglieder vertrauen auf die Kompetenz des Seniorenverbandes öffentlicher Dienst BW

  • bei kostenlosen Beratungen in Beihilfe-, Versorgungs- und Versicherungsfragen
  • bei kostenloser rechtlicher Vertretung in diesen Bereichen
  • bei der Führung von Musterprozessen.

Darüber hinaus profitieren Sie als Mitglied von der Seniorenarbeit unseres Verbandes, zum Beispiel

  • laufend aktuelle Informationen zu wichtigen Themen
  • zahlreiche Service- und Sozialleistungen speziell für Senioren
  • vielfältige Freizeit-Aktivitäten, gesellige Veranstaltungen und interessante Vorträge.

Hier erfahren Sie mehr zu unseren Zielen und Leistungen:
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich einfach an Ihren örtlichen Verband oder an unsere Geschäftsstelle. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

rightpic01

So erreichen Sie uns:

Seniorenverband
öffentlicher Dienst BW e.V.
Im Himmelsberg 18
70192 Stuttgart
Postfach 100 739 / 70006 Stuttgart
Telefon: 0711/26 37 35-0
Telefax: 0711/ 26 37 35 22
info@senioren-oed-bw.de