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Unsere Proteste und Aktivitäten haben sich gelohnt! Die Gewährung der Energiepauschale in Höhe von 300,- Euro wird nun auch vom Land Baden-Württemberg an seine Ruhestandsbeamtinnen und – beamten bezahlt. Das ist ein klarer Erfolg des Seniorenverbandes, des BBW und seiner Landesseniorenvertretung! Auch wenn die steuerpflichtige Energiepauschale die steigenden Energiekosten sicherlich nicht ausgleichen kann, konnten wir zumindest ein Stück Wertschätzung und Gerechtigkeit erfolgreich einfordern.
Energiepreispauschale auch für Pensionäre im Land
BBW begrüßt die Entscheidung
Der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) begrüßt, dass nun auch die mehr als 142 000 pensionierten Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten sollen. Damit seien die Spitzen von Grünen und CDU der berechtigten Forderung des BBW gefolgt, erklärte BBW-Chef Kai Rosenberger heute (22.09.2022) in Stuttgart.
Mit der Entscheidung, auch den pensionierten Beamtinnen und Beamten im Land eine Energiepreispauschale zu gewähren, werde sichergestellt, dass dieser Personenkreis nicht erneut von allgemeinen Entlastungsmaßnahmen ausgeklammert werde, kommentierte Rosenberger die angekündigte Maßnahme. Alles andere wäre aber auch kaum noch vermittelbar gewesen, nachdem man den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern bereits im Rahmen der Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2022 eine Nullrunde zugemutet habe. Hinzu komme, dass der Bund eine entsprechende Entlastung der pensionierten Bundesbeamten bereits angekündigt hat.
Die Energiepreispauschale für die Pensionäre im Land wurde am Mittwochabend (21.09.2022) in der Haushaltskommission beschlossen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 45 Millionen Euro und sollen laut Finanzministerium aus dem laufenden Haushalt 2022 finanziert werden. Das Geld soll im Dezember ausgezahlt werden.
Energiepreispauschale für Pensionäre – Zumeldung zur dpa-Meldung
Der BBW – Beamtenbund Tarifunion begrüßt den Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion für eine Energiepreispauschale von 300 Euro auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land. Schließlich hätten neben dem Bund auch viele Länder inzwischen erklärt, dass sie den Ausgleich für die drastisch gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten, den das Entlastungspaket der Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner vorsieht, auf die Pensionäre in ihrem Zuständigkeitsbereich übertragen werden. „Während hierzulande Ministerpräsident Kretschmann und Finanzminister Bayaz noch zögerten, bezieht die CDU klar Position“, lobt BBW-Chef Kai Rosenberger.
Der BBW hat keinerlei Verständnis für die zögerliche Haltung des Ministerpräsidenten und seines Finanzministers. Schließlich sind die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ebenso wie alle anderen von den galoppierenden Energiepreisen und der Inflation betroffen. Deshalb dürfe man sie auch nicht von Entlastungsmaßnahmen ausgrenzen, betont Rosenberger. Zugleich appelliert er erneut an die Landesregierung, die Pensionäre im Land nicht zu vergessen und auch für sie umgehend eine Energiepreispauschale von 300 Euro auf den Weg zu bringen.
Der BBW – Beamtenbund Tarifunion fordert die Landesregierung auf, auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land eine Energiepreispauschale von 300 Euro sicher zu stellen. Denn die Ausgleichszahlung für gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten, die im Entlastungspaket der Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner ausgewiesen ist, gilt nicht automatisch auch für die Pensionäre. Für diesen Personenkreis sind die jeweiligen Gesetzgeber zuständig.
Nachdem der Bund bereits die Übernahme der Energiepreispauschale auf die Pensionäre in seinem Zuständigkeitsbereich zugesagt und auch das Saarland eine entsprechende Maßnahme signalisiert hat, erwartet der BBW, dass auch die baden-württembergische Landesregierung entsprechend handeln wird. „Alles andere wäre den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern im Land nicht zu vermitteln“, warnt BBW-Chef Kai Rosenberger. Der Ärger innerhalb dieses Personenkreises sei nämlich nach wie vor riesengroß, weil man den Pensionären bei der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L 2021 die Corona-Sonderzahlung verweigert und damit eine Nullrunde zugemutet habe. Infolge der Inflation von inzwischen um die acht Prozent und den dadurch drastisch gestiegenen Lebenshaltungskosten treffe dies Pensionäre mit bescheidenem Einkommen besonders hart.
Das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung beinhaltet für Rentenerinnen und Rentner eine einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die zum 1. Dezember 2022 einmalig ausgezahlt wird.
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